Wir stehen Ihnen in allen Fragen bzgl. Steuer zur Verfügung. Hier finden Sie einen Überblick dazu.
Wird ein betriebliches Fahrrad an Beschäftigte unentgeltlich oder verbilligt zur privaten Nutzung zur Verfügung gestellt, handelt es sich grundsätzlich um steuerpflichtigen Arbeitslohn. Unter bestimmten Voraussetzungen bleibt die Überlassung jedoch steuerfrei.
Wir bieten Ihnen mit dem Service Datev Meine Steuern eine neue Möglichkeit zur Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung auf Grundlage Ihrer digitalen Belege.
Der BFH hat mit Entscheidung vom 11.11.2020 (XI R 7/20) klargestellt, dass eine steuerpflichtige Person nicht an den gewählten Aufteilungsschlüssel bezüglich der Vorsteuer gebunden ist, wenn dieser nicht sachgerecht ist.