Wir stehen Ihnen in allen Fragen bzgl. Steuer zur Verfügung. Hier finden Sie einen Überblick dazu.
Plattform-Betreiber sind seit dem 01.01.2023 nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) verpflichtet, Meldungen von Namen, Identifikationsmerkmalen, Anzahlen der Geschäfte und erzielte Erlöse an das Bundeszentralamt für Steuern zu machen.
Erhöhung Mindestlohn und Bestandsschutzregelungen für Beschäftigte im Bereich von 450 EUR bis 520 EUR ab dem 01.10.2022
Auszahlung Energiepreispauschale durch den Arbeitgeber
Der Zinssatz für Nachzahlungen und Erstattungen wird auf 0,15 % pro Monat gesenkt
Neuerungen bei den steuerfreien Gutscheinen ab dem 01.01.2022
Bisher galt im grenzüberschreitenden Handel mit Nichtunternehmern die Versandhandelsregel: Wurde eine bestimmte Lieferschwelle nicht überschritten (länderspezifisch zwischen 35.000 € und 100.000 €), war die Umsatzsteuer im Inland zu entrichten. Bei Überschreiten der Lieferschwelle eines Mitgliedstaates, musste sich der Unternehmer in diesem Mitgliedstaat registrieren lassen und die Umsatzsteuer abführen.