Die lange angekündigte Reform des Wohnungseigentumsrechts ist beschlossen und tritt bereits am 01.12.2020 in Kraft.
Für Verwalter und Eigentümer entsteht wegen der doch umfassenden Änderungen enormer Beratungsbedarf, auch weil verschiedene Änderungen bereits am 01.12.2020 anzuwenden sind.
An dieser Stelle kann wegen der Vielzahl von Veränderungen auf Einzelheiten nicht eingegangen werden. Es wird in der nächsten Zeit sicher auch noch viel von den Gerichten zu klären sein.
Wichtig ist uns mit diesem Hinweis Problembewusstsein zu wecken, verbunden mit dem Hinweis, im Zweifel rechtzeitig Beratung in Anspruch zu nehmen.
Hermann Britsch LL.M.
Master of Laws im Verkehrs-, Straf- und Versicherungsrecht
Fachanwalt für Familienrecht
Fachanwalt für Verkehrsrecht