Steuerzahler sollen künftig weniger Zinsen auf Nachzahlungen entrichten, aber auch weniger Zinsen auf Erstattungen vom Finanzamt bekommen. Es sollen die Zinssätze rückwirkend zum 01.01.2019 auf 0,15 Prozent pro Monat gesenkt werden.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die ungewöhnlich hohen Steuerzinsen von jährlich 6 Prozent im vergangenen Jahr wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase für verfassungswidrig erklärt. Für die Neuregelung hat der Gesetzgeber Zeit bis Ende Juli 2022.
Pro Jahr fallen damit statt 6 Prozent nur noch 1,8 Prozent Zinsen an. Der Bundestag muss dies noch „im Sommer“ beschließen. Die Zinsen auf eine Steuernachzahlung oder -erstattung werden festgesetzt (Zinsbeginn) nach § 233a Abs. 2 Satz 1 AO, wenn 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist (sog. Karenzzeit) abgelaufen sind.
Nun dürften viele Steuerzahler, die seit 2019 nachzahlen mussten, einen Teil der Zinsen zurückbekommen, denn diese Fälle sind „vorläufig“. Wer Steuern erstattet bekam, muss die üppige Verzinsung unter Umständen aber auch teilweise zurückzahlen. Die Regelung dazu bleibt abzuwarten.