Von 2000 bis 2004 haben wir viele Insolvenzverfahren von Bauunternehmen und Bauhandwerkern bearbeitet und mussten uns mit sehr vielen angefangenen, aber nicht beendeten Bauvorhaben auseinandersetzen. Dazu gehören die technische Auseinandersetzung mit den einzelnen Gewerken und die juristische Aufarbeitung.
Daraus entwickelte sich eine große Expertise im privaten Baurecht und im Architektenrecht. Inzwischen beraten wir seit vielen Jahren unsere Mandanten im Baurecht. Dazu gehören alle Fragen rund um Baumängel, Gewährleistung, Schadenersatz und die rechtzeitige Fertigstellung von Bauvorhaben. Dies gilt für Wohnhäuser und Gewerbebauten.
Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei Bauträgerverträgen und Generalunternehmerverträgen.
Über die Jahre haben wir ein Netzwerk zu verschiedenen Gutachtern, Sachverständigen und Ingenieuren aufgebaut, sodass wir auch bei technischen Fragestellungen kompetent an einer Lösung mitarbeiten können.
Unsere Expertise befähigt uns gleichermaßen für Unternehmer und Verbraucher tätig zu sein.