Fachanwalt für für Bau- und Architektenrecht in Aalen und Umgebung

Rechtsanwalt Henning Necker

Werdegang

  • Studium der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften in Bayreuth und Heidelberg von 1992 bis 1999
  • 1997 bis 1999 Referendariat am Landgericht Ellwangen
  • Seit 1999 Rechtsanwalt der Kanzlei
  • 2004 Eintritt in die FNB-Kanzlei (Aalen/Westhausen) als Partner
  • seit 2004 Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • seit 2006 Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Neben den technischen Aspekten ist es besonders wichtig, die permanente Änderung der Rechtslage zu verfolgen und auch die Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte im Blick zu haben.

Mit der Einführung des Verbraucherbauvertrags zum 01.01.2018 müssen wir uns im Baurecht regelmäßig mit Fragen des Widerrufs und der richtigen Widerrufsbelehrung befassen.

Warum Bau- und Architektenrecht?

Von 2000 bis 2004 haben wir viele Insolvenzverfahren von Bauunternehmen und Bauhandwerkern bearbeitet und mussten uns mit sehr vielen angefangenen, aber nicht beendeten Bauvorhaben auseinandersetzen. Dazu gehören die technische Auseinandersetzung mit den einzelnen Gewerken und die juristische Aufarbeitung.

Daraus entwickelte sich eine große Expertise im privaten Baurecht und im Architektenrecht. Inzwischen beraten wir seit vielen Jahren unsere Mandanten im Baurecht. Dazu gehören alle Fragen rund um Baumängel, Gewährleistung, Schadenersatz und die rechtzeitige Fertigstellung von Bauvorhaben. Dies gilt für Wohnhäuser und Gewerbebauten.

Besondere Schwierigkeiten ergeben sich bei Bauträgerverträgen und Generalunternehmerverträgen.

Über die Jahre haben wir ein Netzwerk zu verschiedenen Gutachtern, Sachverständigen und Ingenieuren aufgebaut, sodass wir auch bei technischen Fragestellungen kompetent an einer Lösung mitarbeiten können.

Unsere Expertise befähigt uns gleichermaßen für Unternehmer und Verbraucher tätig zu sein.