Bis heute hat der Gesetzgeber kein zusammenhängendes Gesetzeswerk zum Arbeitsrecht geschaffen. Geregelt werden meist nur einzelne Teilbereiche und das auch nur unvollständig. Die Rechtsprechung muss sich stets mit neuen Fallgestaltungen auseinandersetzen. Zum anderen spielt das internationale Recht, insbesondere das EU-Recht, eine immer größere Rolle auch im Inland. Die Gesamtheit und die Komplexität zu überblicken gelingt nur, wenn man sich mit diesem Rechtsgebiet intensiv und regelmäßig auseinandersetzt.
Die Lückenhaftigkeit der gesetzlichen Regelungen eröffnet aber auch die Möglichkeit mit eigenen Argumentationen erfolgreich zu verhandeln.