„Arbeitsrecht ist Kampf“, so beschrieb einer meiner Professoren den Alltag des Arbeitslebens. Im Studium habe ich diese Aussage nicht so recht einzuschätzen vermocht, aber der Reiz dieser Aussage hat die Schwerpunktbildung im Studium verursacht („Arbeitsrecht und Recht der sozialen Sicherung“).
Der 1992 erfolgte Erwerb der Bezeichnung „Fachanwalt für Arbeitsrecht“ setzte deswegen in der Praxis fort, was an der Universität begann – den vertieften Umgang mit arbeitsrechtlichen Themen. Seit Beginn meiner Tätigkeit habe ich in einer nicht mehr zählbaren Menge Urteils- und Beschlussverfahren geführt, die sich mit allen Bereichen dieser Thematik beschäftigten.
In diesem Kampf vertrete ich Sie vor allen zuständigen Arbeits- und Sozialgerichten.