Ein Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist die Bearbeitung von Insolvenzverfahren.
Bereits vor Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde Rechtsanwalt Dr. Karl Franke regelmäßig als Konkursverwalter bestellt. Seit 1999 werden Dr. Karl Franke und Henning Necker in den Landkreisen Göppingen, Ostalbkreis, Heidenheim und Schwäbisch Hall von den Insolvenzgerichten Göppingen, Aalen und Crailsheim als Treuhänder, Gutachter, als vorläufige bzw. endgültige Insolvenzverwalter sowie als Nachlassinsolvenzverwalter eingesetzt. Wir haben Erfahrung bei der Fortführung und Sanierung von Betrieben.
Sollten wir nicht als Insolvenzverwalter bestellt werden, beraten wir ausgesuchte Mandanten auch im Insolvenzrecht. Dazu gehören: